Kaiser Verpackung GmbH
Als Partner von namhaften Maschinenherstellern bieten wir
unseren Kunden eine große Auswahl an Vakuummaschinen, vom Tischgerät bis hin zur automatischen Bandmasc
hine. Für Schrumpfverpackungen sind Schrumpftanks und auch Trockner von uns erhältlich - natürlich hochwertige Qualitätsprodukte.
Die Phoenix-Schlauchbeutelmaschinen sind das Eigenprodukt unserer Firma und ein eingetragenes Warenzeichen. Entwicklung, Konstruktion und Produktion liegen in Europa. Hier bieten wir Maschinen für den reinen Griffschutz oder für die Verpackung unter modifizierter Atmosphäre.
Ob Sie mit einem vorgefertigten Vakuumbeutel Ihr Produkt Vakuumieren/Begasen wollen oder vollautomatisch über unsere Maschinen die Verpackungseinheit von einer Flachfolie zu einem Beutel verschweißen und das Produkt automatisch einbringen wollen, wir stehen Ihnen als kompetente Partner zur Seite.
Zusatzaggregate wie Etikettierer, Drucker etc. werden von uns in die Anlagen integriert und geliefert. Ferner sind über uns die notwendigen Verpackungsmaterialien erhältlich. Vom Siegelrandbeutel, Schrumpfbeutel bis zur Flachfolie.
Wir kommen gern in Ihr Haus und informieren Sie detailliert über mögliche Anwendungen.
Standardausstattung:
• Maschine in lackierter Ausführung (RAL 9006)
• Arbeitsweise von links nach rechts
• 2,1 m langer Infeed
• Drei Längssiegelrollenpaare
• Alle Motoren über Touchscreen einstellbar
• Verstellbarer oder fester Formatsatz
• Selbstzentrierende Folienaufnahme 500 mm
• Rotierende Quersiegelbacken 240 mm
• Geschlossene Schleifringe
• Farbiger Touchscreen
• Elektronische Überlastregelung
• Auslaufband 1.000 mm
• Bürstenlose Motoren
• Automatisches Öffnen der beheizten
Siegelrollen bei Maschinenstopp
Mögliche Zusatzausstattungen:
• Komplett aus Edelstahl
• Spiegelbildliche Ausführung
• Fotozellensteuerung für bedruckte Folie
• No product – no bag
• Missplaced product
• Drucker
• Etikettierer
• Doppelter Rollenträger
• Folienvorabzug
• 2-fach oder mehrfach Krimper
• Produktunterstützung am Einlaufband
• Lamellenband in der Quersiegelung
• Zick-Zack-Messer
• Eurolochstanze
• Folienperforationswalze
• Verlängerter Infeed
Die Längssiegelung wird über 3 Rollenpaare umgesetzt. Das erste Paar zieht die Folie ab und formt über das Formatwerkzeug den Folienschlauch. Das zweite, beheizt Rollenpaar versiegelt den Folienschlauch und führt die Folie zu dem dritten Paar, dass die Naht umlegt und zur Quersiegelung übergibt.
Bei Maschinenstopp öffnet das beheizte Rollenpaar automatisch, damit die Folie im Stillstand nicht zu lange der Hitze der Siegelrollen ausgesetzt ist.
Die Quersiegelung ist mit 2 rotierenden Siegelbacken ausgestattet. Optional kann für kürzere Produkte und höherer Leistung auf bis zu 8 Siegelwerkzeuge aufgerüstet werden. Zick-Zack-Schnitt und Eurolochstanze (Option) für alle Systeme möglich.
Max Produktdurchlasshöhe sind 120 mm.
Das Formatwerkzeug kann als variabler, einstellbarer Folienformer ausgelegt oder als festes, für eine Produktgröße angepasstes Werkzeug geliefert werden. Die Entscheidung hierfür ist abhängig von der Produktanzahl, dem Produkt selbst und der geforderten Leistung.
Das Auslaufband hat einen separaten Antrieb, ist besonders lang (1.000 mm) und mit einer eigenen Sicherheitsabdeckung versehen. Die Nachlaufzeit bei Maschinenstopp ist variabel einstellbar, so dass man sicher stellen kann, das alle verpackten Produkte bei Verpackungsende aus der Maschine gefördert werden.
Die Fotozellensteuerung (Option) erkennt die Druckmarken bei zielbedruckter Folie und steuert den Folienschlauch mit dem Produkt passend zur Quersiegelung. Die Fotozelle ist in Ihrer Position einstellbar und somit für alle möglichen Folienbreiten einsetzbar.
„Misplaced product“ (Option): Hierbei wird die richtige Lage des Produktes in dem Folienschlauch kontrolliert. Damit verhindern wir, dass die Quersiegelbacken auf das Produkt „beißt“ und zerstört. Dies ist nur möglich bei ungedruckter, transparenter Folie.
Ferner kann über die Steuerung die Schließkraft der Quersiegelung eingestellt werden und somit das Produkt und auch die Siegelbacken vor Schäden geschützt werden.
Bei „no product-no bag“ (Option) wird auf der Mitnehmerkette überprüft, ob sich ein Produkt in dem Fach befindet. Ist dieses leer, so stoppt der Folienabzug und die Produktzufuhr läuft weiter. Sobald die Maschine wieder ein Produkt erkennt, startet der Folienabzug und es wird verpackt. Somit stellen wir sicher, keine Leerbeutel zu produzieren.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Kaiser Verpackung GmbH
Trelder Berg 1-3
D-21244 Buchholz
Tel. +49 4186 - 89 23 90
Fax + 49 4186 - 89 23 98
Kaiser Verpackung GmbH
Trelder Berg 1-3
D-21244 Buchholz
Tel. +49 4186 - 89 23 90
Fax + 49 4186 - 89 23 98
Geschäftsführer: Manfred Kaiser
Sitz und Gerichtsstand: Tostedt
Eingetragen im Handelsregister
Tostedt HRB 204368
UST.-IdNr. DE 815 485 694
STREITSCHLICHTUNG
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
HAFTUNG FÜR INHALTE
Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
HAFTUNG FÜR LINKS
Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten
Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
URHEBERRECHT
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
Allgemeine Datenschutzerklärung
Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten gemäß der nachfolgenden Beschreibung einverstanden. Unsere Website kann grundsätzlich ohne Registrierung besucht werden. Dabei werden Daten wie beispielsweise aufgerufene Seiten bzw. Namen der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit zu statistischen Zwecken auf dem Server gespeichert, ohne dass diese Daten unmittelbar auf Ihre Person bezogen werden. Personenbezogene Daten, insbesondere Name, Adresse oder E-Mail-Adresse werden soweit möglich auf freiwilliger Basis erhoben. Ohne Ihre Einwilligung erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Datenschutzerklärung für Cookies
Unsere Website verwendet Cookies. Das sind kleine Textdateien, die es möglich machen, auf dem Endgerät des Nutzers spezifische, auf den Nutzer bezogene Informationen zu speichern, während er die Website nutzt. Cookies ermöglichen es, insbesondere Nutzungshäufigkeit und Nutzeranzahl der Seiten zu ermitteln, Verhaltensweisen der Seitennutzung zu analysieren, aber auch unser Angebot kundenfreundlicher zu gestalten. Cookies bleiben über das Ende einer Browser-Sitzung gespeichert und können bei einem erneuten Seitenbesuch wieder aufgerufen werden. Wenn Sie das nicht wünschen, sollten Sie Ihren Internetbrowser so einstellen, dass er die Annahme von Cookies verweigert.
Unsere allgemeinen Bedingungen für Lieferungen und Leistungen
Allgemeines / Geltungsbereich
Diese „Allgemeinen Bedingungen für Lieferungen und Leistungen“ gelten für sämtliche - auch zukünftige - Lieferungen und Leistungen unserer Gesellschaft, einschließlich Zubehör sowie für Vorschläge, Beratungen und sonstige Nebenleistungen. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren „Allgemeinen Bedingungen für Leistungen und Lieferungen“ abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.
I. Angebot
Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer ist verpflichtet, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
II. Umfang der Lieferungen und Leistungen
Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers maßgebend, im Falle eines Angebotes mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme, das Angebot. Nebenabreden und/oder Änderungen werden nur anerkannt, wenn der Lieferer diesen nachträglich zustimmt.
III. Preis und Zahlung
1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten, und zwar 35% Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung, 50% sobald dem Besteller mitgeteilt ist, dass die Hauptteile versandbereit sind, der Restbetrag innerhalb eines weiteren Monats.
3. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Lieferer bestrittener Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft.
IV. Lieferzeit
1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorgezeichneten Umstände sind auch dann vom Lieferer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen der Lieferer dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
4. Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge eigenen Verschuldens des Lieferers entstanden ist, Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 1/2 v.H., im ganzen aber höchstens 5 v.H., vom Werte desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann.
5. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk des Lieferers mindestens jedoch 1/2 v.H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.
6. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
V. Gefahrübergang und Entgegennahme
1.Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Lieferer gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über; jedoch ist der Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.
3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Abschnitt VII entgegenzunehmen.
4. Teillieferungen sind zulässig.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Der Lieferer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
2. Der Lieferer ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer- Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
3. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er den Lieferer unverzüglich davon zu benachrichtigen.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Lieferer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
VII. Haftung für Mängel der Lieferung
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet der Lieferer unter Ausschluss weiterer Ansprüche unbeschadet Abschnitt IX, 4 wie folgt:
1. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegender Wahl des Lieferers auszubessern oder neu zu liefern, die sich innerhalb von 6 Monaten seit Inbetriebnahme infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes - insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung - als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Lieferer unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferers. Verzögern sich der Versand, die Aufstellung oder die Inbetriebnahme ohne Verschulden des Lieferers, so erlischt die Haftung spätestens 12 Monate nach Gefahrübergang. Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung des Lieferers auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die ihm gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.
2. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
3. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind.
4. Zur Vornahme aller dem Lieferer nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit dem Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist der Lieferer von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Lieferer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Lieferer mit der Beseitigung des Mangels im Verzug ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Lieferer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
5. Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Lieferer - insoweit als sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaues, ferner, falls dies nach Lage des Einzelfalles billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung seiner Monteure und Hilfskräfte. Im übrigen trägt der Besteller die Kosten.
6. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate, sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechungen verlängert.
7. Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Lieferers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
8. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter und in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
VIII. Haftung für Nebenpflichten
Wenn durch Verschulden des Lieferers der gelieferte Gegenstand vom Besteller infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VII und IX entsprechend.
IX. Recht des Bestellers auf Rücktritt und sonstige Haftung des Lieferers
1. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Lieferer die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen des Lieferers. Der Besteller kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach un-möglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat; Ist dies nicht der Fall, so kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend mindern.
2. Liegt Leistungsverzug im Sinne des Abschnittes IV der Lieferbedingungen vor und gewährt der Besteller dem in Verzug befindlichen Lieferer eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt.
3. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
4. Der Besteller hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn der Lieferer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist für die Ausbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines von ihm zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch sein Verschulden fruchtlos verstreichen lässt. Das Rücktrittsrecht des Bestellers besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch den Lieferer.
5. Ausgeschlossen sind alle anderen weitergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Wandlung, Kündigung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter und in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
X. Gerichtsstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz oder die die Lieferung ausführende Zweigniederlassung des Lieferers zuständig ist. Der Lieferer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
XI. Sonstiges
1. Die Rückgabe unserer Erzeugnisse ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung unter Angabe unserer Rechnungsnummer möglich. Die Ware muss an unser Werk in Lüneburg frachtfrei zurückgesandt werden. Gutschrift erfolgt unter Abzug der uns entstehenden Kosten für Prüfung, Wiedereinlagerung und Wertminderung. Sonderanfertigungen und Ersatzteile sind von einer Rücknahme ausgeschlossen.
2. Eingriffe in unsere Software sowie Veränderungen, Kopieren und Nachahmungen sind ohne unsere vorherige Zustimmung unzulässig.
3. Diese Bedingungen gelten auch im Ausland, soweit dort gesetzlich zulässig. Falls diese Bedingungen und/oder deutsches Recht im Ausland nicht gesetzlich zulässig sind, wird ergänzend das UN-Kaufrecht vereinbart. Das gilt nicht für Gewährleistung und Haftung, die jeweils gesondert zu vereinbaren sind. Für alle nicht geregelten Rechtsfragen gilt deutsches Recht.